Haben Sie schon Ihren wohlverdienten Skiurlaub geplant?
Haben Sie schon Ihren wohlverdienten Skiurlaub geplant?
Eine der vertraglichen Obliegenheiten für Sie als Versicherungsnehmer ist die Mitteilung von sämtlichen Änderungen, die sich bei Ihnen ergeben und die Risikoverhältnisse verändern können.
Die Auswirkungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) sind nicht aufzuhalten. Ab dem 1. Januar 2019 müssen Arbeitgeber bei Neuabschlüssen immer einen Zuschuss in Höhe von mindestens 15 Prozent des Beitrags, den ein Arbeitnehmer als Sparbeitrag von seinem Bruttolohn umwandelt, leisten.
Ohne das Thema Internet geht heutzutage so gut wie nichts mehr. In diesem Punkt sind sich die Gelehrten einig. Jedoch wissen wir auch, dass das Internet nicht nur Licht, sondern auch genügend Schatten bereithält.
Wenn ich im Recht bin, bekomme ich auch Recht! Ist das auch Ihre Meinung? Die Praxis spricht da leider eine andere Sprache. Oft genug scheitert die Umsetzung dieser Maxime an der Wirklichkeit.
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