Ist das auch Ihre Meinung? Die Praxis spricht da leider eine andere Sprache. Oft genug scheitert die Umsetzung dieser Maxime an der Wirklichkeit.
Oft genug erscheint einem Betroffenen das finanzielle Risiko, den Rechtsweg einzuschreiten, zu hoch. Gerade, wenn die finanzkräftigen Gegenseite mit einer eigenen Rechtsabteilung aufwartet. Gut, wenn man in so einem Fall einen Rechtsschutzversicherer hat, der einem genau dieses finanzielle Risiko abnimmt!
Stellen Sie sich vor, Sie haben für sich und Ihre Familie eine Fernreise gebucht, auf die Sie sich schon so lange gefreut haben. Das All-Inclusive-Angebot in die „DomRep“ kostet Sie von ihrem schwerverdienten Geld die stolze Summe von 4.992,– Euro. Statt Urlaubsfreude Pur erwarten Sie am Urlaubsort dann unangenehme Überraschungen! Das neue Komforthotel ist erst teilweise fertig, Pool und Tennisplatz sind überhaupt nicht benutzbar. Sie werden von Morgens bis Abends vom Baulärm gestört. Und zu allem Überfluss ist Ihr Ansprechpartner ein genervtes und unfreundliches Hotelpersonal. Der endlose Weg zum Strand führt vorbei an unzähligen Baustellen. Der ganze Urlaub ist also alles andere als erholsam. Wenn wenigstens das Essen in Ordnung wäre! Aber auch das ist leider nicht der Fall.
Was also tun? Na klar: Zumindest eine teilweise Rückerstattung des Reisepreises muss her! Leider zeigt sich der Veranstalter nicht gerade begeistert von Ihrem Ansinnen, Ihnen einen Betrag in vierstelliger Höhe zu erstatten. Nun ist guter Rat teuer, im wahrsten Sinne des Wortes. Ein klassischer Fall für Ihre Rechtschutzversicherung! Aber haben Sie überhaupt solche Vertragsstreitigkeiten in Ihrem Vertrag abgesichert? Oder vieleicht nur den „Einsteiger-Rechtsschutz“ für Ihren Pkw?
Sorgen Sie rechtzeitig für ihre rechtliche Chancengleichheit, indem Sie sich für eine Leistungsstarke Rechtsschutzversicherung entscheiden. Diese wird Ihnen im Fall der Fälle finanzielle Unterstützung zukommen lassen, mit der Sie zu Ihrem Recht kommen.
Beispiel Kostenrisiko:
Hier sehen Sie, was Sie es kosten kann, wenn Sie Ihre Ansprüche auf dem Rechtsweg durchsetzen wollen. Die Kosten gelten für vergleichsweise kleine Streitwerte von 5.000,– Euro (bzw. 1.000,– Euro).
Außergerichtlicher Vergleich: 1.033,40 € (290,36 €)
1. Instanz: 2.546,62 € (768,28 €)
2. Instanz: 5.197,42 € (1.560,– €)
3. Instanz: 8.715,36 € (2.597,12 €)
Die gerichtlichen Kosten beinhalten die Gebühren für den eigenen und den gegnerischen Anwalt.
Haben Sie Fragen zum Thema oder wünschen weitere Informationen? Sehr gerne! Kontraktieren Sie uns, wir sind gern für Sie da!