Zum 5. Januar 2018 trat das Hochwasserschutzgesetz II in Kraft. Davon betroffen sind auch Wohnhäuser in Gebieten mit einem Hochwasserrisiko. So müssen danach neu installierte oder erneuerte Heizöltanks laut dem Gesetz künftig besser vor Wasser geschützt werden. Tanks, die bis zum Stichtag installiert werden und in einem ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet liegen, brauchen bis zum Januar 2023 mehr Schutz. In Bereichen die als „überschwemmungsgefährdet“ gelten, gibt es eine Frist zur Umrüstung bis 2033. Bis dahin muss jeweils der Aufstellungsraum gegen eindringendes Wasser geschützt werden. Der Tank muss außerdem so fest verankert werden, dass ihn Wasser nicht anheben kann.