Eine der vertraglichen Obliegenheiten für Sie als Versicherungsnehmer ist die Mitteilung von sämtlichen Änderungen, die sich bei Ihnen ergeben und die Risikoverhältnisse verändern können.
Wir möchten Sie in Ihrem eigenen Interesse bitten, uns Änderungen in Ihrem Betrieb immer umgehend anzuzeigen. Gab es größere Anschaffungen oder sind solche geplant? Wurden neue Mitarbeiter eingestellt? Haben Sie Ihr Geschäftsmodell z. B. um weitere Dienstleistungen erweitert? All das kann Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben.