Ausgezeichneter Versicherungsschutz
für Ihre private Sicherheit

Die private Absicherung ist ein sensibles Thema, das vor allem Vertrauen erfordert. Wir sind Ihr unabhängiger Versicherungsmakler mit Tradition und langjähriger Erfahrung.
Von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zusatzversicherung.

Versicherungen und Altersvorsorge gehören zum Leben dazu. Haftpflichtversicherung, KFZ-Versicherung oder Vermögensvorsorge sind nur einige Beispiele, die zum Standard gehören. Wir gehen ganz individuell auf Ihre persönlichen Wünsche sowie Vorstellungen ein und beraten Sie stets produktneutral und bedarfsorientiert.

Angebote aus einer Vielzahl von Top-Versicherern

Mit fachkundiger Beratung und einer individuellen Bedarfsanalyse

Wir sind persönlich für Sie da: frei, unabhängig und vor Ort

Mit besten Bewertungen und Empfehlungen unserer Kunden für Tarife, Zufriedenheit und Service

Unsere Versicherungsleistungen für Privatkunden

Vor den Risiken des Alltags ist niemand vollständig geschützt. Sicherheit für die geliebte Familie, Vorsorge für die eigene Gesundheit, für das Zuhause und ein finanziell sorgenfreier Lebensabend sind kein Luxus mehr, sondern heutzutage ein Muss. Wichtig für die private Vorsorge ist eine maßgeschneiderte Mischung aus Personen- und Sachversicherung. Nicht zuletzt benötigt man auch die entsprechende Risikovorsorge für Unfälle, Krankheiten, Pflegefall und Ableben. Fakt ist: Wer für das Alter vorsorgen oder existenzielle Lücken schließen möchte, muss die Möglichkeiten hierfür kennen. Sprechen Sie mit uns. Für Ihren ganz persönlichen Rundum-Schutz.

Personenversicherungen

  • Berufsunfähigkeitsversicherung

    Schützen Sie Ihren gewohnten Lebensstandard!

    Ein regelmäßiges Einkommen bildet die Basis und definiert den Lebensstandard. Für die meisten ist dieses regelmäßige Einkommen unweigerlich mit der eigenen Arbeitskraft verbunden. Ist diese - auch nur zeitweise - eingeschränkt verfügbar, drohen hohe finanzielle Einbußen – bis hin zur Existenzgefährdung. Der erarbeitete und gewohnte Lebensstandard kann in so einem Fall meist nicht aufrecht erhalten werden, da die staatlichen Absicherungen nicht ausreichen. Gehen Sie auf Nummer sicher mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung!

    Eine private Berufsunfähigkeits-
    versicherung zahlt in der Regel dann eine Rente, wenn der Versicherte zu mindestens 50% berufsunfähig ist, das heißt, wenn er seinen aktuellen Beruf nicht mehr voll ausüben kann.

    Die deutschen Lebensversicherungsunternehmen verwenden überwiegend folgende Definition von Berufsunfähigkeit: „Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außer Stande ist, den Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“

    • Eintrittsalter
    • aktuell ausgeüberter Beruf
    • gewünschte Rentenhöhe
    • Gesundheitszustand
    • Versicherungsdauer
    • Raucher / Nichtraucher
    • riskante Hobbys
    • Liegt die Berufsunfähigkeit unter 50%, wird normalerweise keine Leistung ausbezahlt
    • Bestimmte Berufe sind bei vielen Anbietern nicht oder nur zu erschwerten Bedingungen versicherbar, wie z.B. Piloten oder Sprengmeister
    • Terror- und Kriegsereignisse sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen
    • Bei Vorsatz wird nicht geleistet, z.B. ein Chirurg trennt sich absichtlich einen Finger ab, um seine Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten
    • Bei Vertragsabschluss bereits bestehende Erkrankungen werden meist ausgeschlossen oder führen zu einem Risikozuschlag, d.h. der Monatsbeitrag erhöht sich um einen bestimmten Prozentsatz. Teilweise ist aufgrund von Vorerkrankungen kein Versicherungsschutz mehr möglich
    • Über 2 Mio. Menschen in Deutschland sind erwerbs- bzw. berufsunfähig
    • Jährlich kommen ca. 280.000 weitere Fälle hinzu
    • 2/3 aller EU/BU-Rentenempfänger erhalten weniger als 750 Euro Rente pro Monat
    • Die Deutsche Rentenversicherung Bund gibt an, dass ca. jeder vierte Arbeitnehmer frühzeitig aus dem Berufsleben ausscheidet
    • Bei guten Versicherern sind sämtliche Ursachen der Berufsufähigkeit versichert (Unfall, Krankheiten und psychologische Erkrankungen)
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum
    • aktueller Beruf

      Um Ihnen ein möglichst exaktes Angebot unterbreiten zu können, benötigen wir weiterhin folgende Angaben:

    • Nichtraucher oder Raucher
    • Körpergröße und Gewicht
    • Höchster Schulabschluss
    • Vorhandene Berufsausbildung / Werdegang (nur Weiterbildungen)
    • Angabe zur gewünschten monatlichen Rentenhöhe

      Tipp zur Rentenhöhe:
      Damit Sie bestmöglichst abgesichert sind, sollten Sie eine Rentenhöhe wählen, die zwischen 80 – 90% Ihres aktuellen Nettoeinkommens liegt

    Informationen anfordern

    Diese Versicherungen könnten ebenfalls für Sie interessant sein:

  • Dienstunfähigkeitsversicherung

    Auch Beamte sollten Vorsorge treffen!

    Berufsunfähigkeit (BU) ist nicht Dienstunfähigkeit (DU). Beamte werden nicht „berufsunfähig“, sondern „dienstunfähig“ geschrieben. Dienstunfähig ist ein Beamter, „wenn er aufgrund eines körperlichen Gebrechens oder einer Schwäche der geistigen und körperlichen Kräfte dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seinen Dienst zu tun”. Meist wird die Dienstunfähigkeit durch ein amtsärztliches Gutachten festgestellt. Auf dieser Basis wird der Beamte dann je nach Status (Beamter auf Lebenszeit, auf Probe, auf Widerruf) in den Ruhestand versetzt oder entlassen.

    Im Prinzip ist eine Diestunfähigkeitsversicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit besonderer Klauselerweiterung und zahlt in der Regel dann eine Rente, wenn der Versicherte zu mindestens 50% berufsunfähig ist, d.h. er seinen aktuellen Beruf nicht mehr voll ausüben kann.

    Das Vorhandensein einer Dienstunfähigkeitsklausel sorgt dafür, dass sich der Versicherer der Einschätzung des Dienstherren eines Beamten (bzw. dem amtsärztlichen Gutachten) beugt und dessen Entscheidung zur Dienstunfähigkeit übernimmt.

    Eine bedingungsgemäße Dienstunfähigkeit liegt in der Regel dann vor, wenn ein Beamter aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen in den Ruhestand versetzt bzw. entlassen wurde. Zur Beantragung der Leistung muss die Entlassungs- bzw. Versetzungsurkunde beim Versicherer vorgelegt werden. Je nach Anbieter kann evtl. auch eine Kopie des amtsärztlichen Zeugnisses ergänzend gefordert werden.

    Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von folgenden Faktoren: Eintrittsalter, Beruf, gewünschte Rentenhöhe, Gesundheitszustand, Versicherungsdauer und den gewünschten Zusatzversicherungen (z. B. Risikolebensversicherung oder Pflegezusatzversicherung).

    • Versetzung oder Entlassung aufgrund anderer als gesundheitlicher Gründe (z. B. Verlust der Beamteneigung)
    • Terror- und Kriegsereignisse sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen
    • Bei Vorsatz wird nicht geleistet z. B. ein Polizist trennt sich absichtlich einen Finger ab, um seine Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten
    • Bei Vertragsabschluss bereits bestehende Erkrankungen werden meist ausgeschlossen oder führen zu einem Risikozuschlag, d. h., der Monatsbeitrag erhöht sich um einen bestimmten Prozentsatz. Teilweise ist aufgrund von Vorerkrankungen kein Versicherungsschutz mehr möglich.
    • Anspruch auf Grundsicherung (Ruhegehalt) in der Regel erst nach 5-jähriger Wartezeit. Gerade jungen Beamten droht dann ein enormer finanzieller Schaden.
    • Anspruch auf Ruhegehalt steigt mit zunehmenden Dienstjahren, nach 40 Dienstjahren entspricht das Ruhegehalt ca. 70% des letzten ruhegehaltsfähigen Dienstbezugs. In den ersten 18 Dienstjahren kann man davon ausgehen, dass es in Höhe der Mindestversorgung gezahlt wird.
    • Gerade für Beamte in den Bereichen Vollzugsdienst (Zoll, Polizei, etc.) oder Feuerwehrdienst ist das finanzielle Risiko noch höher, da durch eine Dienstunfähigkeit sog. Besoldungszuschläge entfallen.
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum
    • aktueller Beruf

    Um Ihnen ein möglichst exaktes Angebot unterbreiten zu können, benötigen wir weiterhin folgende Angaben:

    • Nichtraucher oder Raucher
    • Körpergröße und Gewicht
    • Höchster Schulabschluss
    • Vorhandene Berufsausbildung / Werdegang (nur Weiterbildungen)
    • Angabe zur Besoldungsgruppe

    Informationen anfordern

    Diese Versicherungen könnten ebenfalls für Sie interessant sein:

  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung

    Relativ preiswert für den Ernstfall.

    Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung unterscheidet sich sowohl von der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, als auch von der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Es handelt sich um eine private Versicherung zu relativ geringen Beiträgen, die bei 100 Prozent Invalidität einspringt. Dies betrifft vor allem Menschen in gefährlichen Berufen.

    Diese Versicherungen könnten ebenfalls für Sie interessant sein:

  • Grundfähigkeitenversicherung

    Mit der Grundfähigkeitenversicherung die eigene Arbeitskraft absichern.

    Anders als bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist nicht die Arbeitsfähigkeit selbst das Kernthema, sondern es werden bestimmte Grundfähigkeiten, wie z. B. Sehen, Sprechen, Hören, Gehen, Stehen, der Gebrauch der Hände, zeitliche und räumliche Orientierung, Heben, Tragen, Sitzen oder Autofahren versichert, welche für die Ausübung eines Berufes zwingend nötig sein können. Um den bisherigen Lebensstandard aufrecht zu erhalten, ist die Grundfähigkeitenversicherung eine preiswerte und zweckmäßige Vorsorgevariante.

    Diese Versicherungen könnten ebenfalls für Sie interessant sein:

  • Private Krankenversicherung für Beamte

    Beihilfe & Heilfürsorge für Beamte, weil sie eine Versicherung benötigen, die den speziellen Anforderungen des Beamtenstatus gerecht wird!

    Beamte sind von normalen Arbeitnehmern komplett abzugrenzen, da diese nicht in einem Arbeitsverhältnis zu ihren Dienstherren stehen, sondern in einem Beamtenverhältnis, das einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis entspricht (§4 BBG). Dazu gehören z. B. Finanzbeamte, Mitarbeiter bei städtischen Einrichtungen, aber auch Soldaten, Polizisten und Vollzugsbeamte. Das Beamtenverhältnis beginnt mit der Ernennung und endet mit der Entlassung. Die Möglichkeit zu kündigen bzw. gekündigt zu werden, besteht aber nicht. Mit diesem besonderen Treueverhältnis gehen viele Pflichten einher, die beide Seiten gegenüber dem anderen zu erfüllen haben. Eine der Pflichten, die der Dienstherr gegenüber seiner Bediensteten zu erfüllen hat, ist die teilweise oder vollständige Übernahme der Kosten im Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfall.

    Anders als beim Angestellten übernimmt der Dienstherr beim Beamten nicht die Hälfte der Beiträge zu einer gesetzlichen Krankenversicherung. Der Beamte erhält eine anteilige Erstattung seiner anfallenden Behandlungskosten. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach seinem jeweiligen Beihilfesatz. Die Höhe des Satzes ist abhängig von den jeweiligen Beihilfevorschriften – kinderreiche Beamte und Pensionäre erhalten eine höhere Erstattung. Auch Ehegatten und Kinder eines Beamten haben über diesen grundsätzlich einen Anspruch auf Beihilfe (keine eigene Krankenversicherung bzw. noch vorhandene Kindergeldberechtigung vorausgesetzt). Inzwischen sind auch Beamte dazu verpflichtet, das Vorhandensein einer Krankenversicherung nachzuweisen. Der Beamte hat hier die Möglichkeit, den nicht seitens der Beihilfe übernommenen Teil der anfallenden Kosten über eine private Krankenversicherung abzudecken. Der Erstattungssatz kann bei solchen Tarifen auch an die Beihilfegegebenheiten angepasst werden (z. B. bei Eintritt in den Ruhestand).

    • Vollversicherung (Restkostentarif) für den verbleibenden Teil je nach Beihilfesatz
    • Beihilfeergänzungstarif für die von der Beihilfe ausgeschlossenen Kosten
    • Krankenhaustagegeld für evtl. entstehenden Differenzkosten für Wahlleistungen
    • Auslandsreisekrankenversicherung, da die Leistungen der Beihilfe auf den deutschen Satz beschränkt sind

    Soldaten und Bundespolizisten genießen für die Zeit ihres aktiven Dienstes Heilfürsorge. In vielen Bundesländern trifft dies auch auf Polizeianwärter zu. Sie benötigen keinen gesonderten Krankenversicherungsschutz, da Ihnen keine Kosten entstehen. Hierbei wird oft übersehen, dass auch Angehörige dieser Berufsgruppen eine Pflegepflichtversicherung haben müssen! Mit Beendigung der Dienstzeit bzw. Versetzung in den Ruhestand entfällt die Heilfürsorge. Der Beamte erhält nun in normalem Rahmen Leistungen aus der Beihilfe. Es empfiehlt sich daher, zusammen mit der Pflegeversicherung auch eine Anwartschaft auf Krankenversicherung abzuschließen.

    • Anwartschaft (klein oder groß) für die Zeit nach der Heilfürsorge
    • Pflegepflichtversicherung
    • Vollversicherung (Restkostentarif) für den verbleibenden Teil je nach Beihilfesatz
    • Beihilfeergänzungstarif für die von der Beihilfe ausgeschlossenen Kosten
    • Auslandsreisekrankenversicherung, da die Leistungen der Beihilfe auf den deutschen Satz beschränkt sind
    • Auch während der Ausbildung zum Beamten (Beamte auf Widerruf) gewähren die Dienstherren Beihilfe. Für diese Gruppe gibt es bei den Versicherern sogenannte Anwärtertarife. Diese haben i.d.R. die gleichen Leistungen wie die Restkostentarife, werden aber zu stark vergünstigten Prämien angeboten, was auf der Tatsache beruht, dass Anwärtertarife keine Alterungsrückstellungen bilden.

    Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

    • Personen mit Beihilfeanspruch, die sich in einer Berufsausbildung befinden
    • Personen, die das 34. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

    Sollte einer der beiden Voraussetzungen entfallen, so endet die Sondereinstufung im Rahmen der Anwärtertarife und der Versicherungsschutz geht in den normalen Restkostentarif über.

    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum
    • aktueller Beruf

    Um Ihnen ein möglichst exaktes Angebot unterbreiten zu können, benötigen wir weiterhin folgende Angaben:

    • Nichtraucher oder Raucher
    • Körpergröße und Gewicht
    • Höchster Schulabschluss
    • Vorhandene Berufsausbildung / Werdegang (nur Weiterbildungen)
    • Angabe zur Besoldungsgruppe

    Informationen anfordern

    Diese Versicherungen könnten ebenfalls für Sie interessant sein:

  • Krankenzusatzversicherung

    Mit Krankenzusatzversicherungen können auch gesetzlich Versicherte ihre Leistungsansprüche auf das Niveau von „Privatpatienten“ anheben.

    Eine klassische Definition „welche Ereignisse sind nicht versichert“ gibt es im Rahmen von Krankenzusatzversicherungen nicht. Anhand der gewählten Tarife sind bestimmte Leistungen nicht oder nur in einem geringeren Umfang versichert. Dies entscheiden allerdings ausschließlich Sie!

    Im Rahmen der Zusatzversicherungen kann der gewünschte Versicherungsumfang frei gewählt und somit optimal auf Ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden.

    Generell können folgende Bereiche versichert werden:

    • Ambulant
    • Stationär
    • Zahn
    • Pflegetagegeld
    • Krankentagegeld
    • Krankenhaustagegeld
    • Bei der ambulanten Zusatzversicherung können durch verschiedene Bausteine Leistungen versichert werden, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nur teilweise oder gar nicht erstattet werden.

    Beispielhafte Leistungen:

    • Heilpraktiker
    • Sehhilfen
    • Heil- und Hilfsmittel
    • uvm.

    • Mit einer stationären Zusatzversicherung sind Sie im Krankenhaus „Privatpatient“ und genießen die Vorzüge einer optimalen Unterbringung und Behandlung.

    Beispielhafte Leistungen:

    • Ein- oder Zweibettzimmer
    • Chefarztbehandlung
    • freie Krankenhauswahl
    • uvm.
    • Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt meistens keine oder nur verminderte Leistungen für Zahnersatz, Implantate und Inlays.

      Beispielhafte Leistungen:
    • Zahnersatz
    • Zahnbehandlung
    • Inlays & Implantate
    • Professionelle Zahnreinigung
    • uvm.

    Bei Abschluss einer Krankentagegeldversicherung erhält der Versicherte für jeden Tag, den er arbeitsunfähig ist, einen vereinbarten Betrag. Die Krankentagegeldversicherung dient bei Arbeitnehmern zur Erhaltung der vollständigen oder teilweisen Sicherung des Nettoeinkommens, wenn die Arbeitsunfähigkeit im Krankheitsfalle mehr als 6 Wochen dauert. Bis zum 42. Tag ist der Arbeitgeber zur Zahlung gesetzlich verpflichtet.

    Bei Selbstständigen ist eine Krankentagegeldversicherung zur Abwendung finanzieller Schwierigkeiten sinnvoll, wenn die Gefahr besteht, dass aufgrund von Krankheit kein Einkommen mehr erwirtschaftet werden kann. Bei der Versicherungsgestaltung kann festgelegt werden, ab welchem Tag nach Eintritt der Krankheit und in welcher Höhe das Tagegeld gezahlt werden soll.

    Bei Abschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung erhält der Versicherte für jeden Tag, den er (egal aus welchem Anlass) im Krankenhaus verbringen muss, einen vereinbarten Betrag. Das Krankenhaustagegeld dient dazu, die Kosten abzudecken, die durch den Krankenhausaufenthalt zusätzlich anfallen, z. B. Kinderbetreuungskosten oder gewünschte Krankenhauswahlleistungen.

    Informationen anfordern

    Diese Versicherungen könnten ebenfalls für Sie interessant sein:

  • Pflegeversicherung

    Ein Thema und Kostenrisiko, das jeden angeht!

    Es gibt mittlerweile kaum ein Thema, über das soviel diskutiert und geschrieben wird, wie um die gesetzliche Pflegeversicherung. Generell hält fast jeder eine eigene Vorsorge in diesem Bereich für wichtig, tatsächliche Regelungen und Vorsorge treffen jedoch nur die Wenigsten. Das Thema Pflegefall ist bei weitem mehr als ein rein Versicherungstechnisches. Wir sehen auch hier das große Ganze und wollen mit vielfach vorhandenem „Halbwissen“ aufräumen!

    Pflege kann jeden treffen, nicht nur ältere Menschen. Bedingt durch Erkrankungen oder schwere Unfälle können auch Kinder und Erwachsene jeden Alters betroffen sein. Desweiteren sind die rasant ansteigende Lebenserwartung sowie der demographische Wandel weitere Faktoren für immer mehr Pflegebedürftige. Diese Entwicklung spiegeln auch neuerste Statistiken wider: Aktuell sind ca. 2,9 Mio. Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Laut Experten wird sich die Zahl der Pflegebedürftigen bis 2055 auf ca. 4,7 – 5 Mio. entwickeln. Im gleichen Zeitraum gehen aktuelle Erhebungen davon aus, dass bis 2055 ca. 400.000 Pflegefachkräfte fehlen werden.

    Fazit: Ohne private Vorsorge und den dadurch entstehenden finanziellen Mitteln ist der Wunsch von einer liebevollen Pflege im eigenen Zuhause kaum noch realisierbar!

    Egal ob privat krankenvollversichert oder pflichtversichert: Im Rahmen einer gesetzlichen Krankenversicherung sind die Leistungen im Pflegefall aus der sog. Pflegepflichtversicherung für alle Versicherten einheitlich! Die Träger der Pflegepflichtversicherung sind die jeweiligen Krankenkassen und privaten Versicherungsunternehmen. Die Pflegebedürftigkeit einer Person wird in einem sogenannten Pflegegrad festgestellt. Die Einstufung nimmt für gesetzlich Krankenversicherte der medizinische Dienst der Krankenversicherung (MdK) vor, für privat Krankenvollversicherte ist dies Medicproof. Jeder Gutachter (egal ob MdK oder Medicproof) hat die gleiche Gesamtbewertung durchzuführen. Diese ist im SGB XI einheitlich geregelt. Seit dem 01.01.2017 erfolgt die Begutachtung nach einem anderen Prinzip und soll der Individualität des Pflegefalls gerechter werden. Es werden gleichermaßen körperliche, geistige und psychische Einschränkungen erfasst und bewertet. Mit der Begutachtung wird der Grad der Selbstständigkeit in sechs verschiedenen Lebensbereichen gemessen und mit unterschiedlicher Gewichtung zu einer Gesamtbewertung zusammengeführt. Daraus ergibt sich die Einstufung in einen Pflegegrad.

    Bewertungsbereiche:
    1. Mobilität
    2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
    3. Verhaltensweise und psychische Problemlagen
    4. Selbstversorgung
    5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheit- oder theraphiebedingten Anforderungen und Belastungen
    6. Gestaltung Alltagsleben und sozialer Kontakte

    Mögliche Grade der Pflegebedürftigkeit:

    • Pflegegrad 1
    • Pflegegrad 2
    • Pflegegrad 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz
    • Pflegegrad 3
    • Pflegegrad 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz
    • Pflegegrad 4
    • Pflegegrad 4 mit eingeschränkter Alltagskompetenz
    • Pflegegrad 5

    Welche Leistungen nach erfolgter Einstufung bezogen werden, hängt von der Art und Weise der stattfindenen Pflege ab. Es wird Folgendes unterschieden:

    • Häusliche Pflege
    • Teilstationäre Pflege
    • Vollstationäre Pflege

    Im Bereich der häuslichen Pflege wird nochmals unterschieden, je nachdem ob die Pflege durch Angehörige oder einen Pflegedienst erfolgt. Eine Einstufung in Pflegegrad 5 (vollstationäre Unterbringung in einem Pflegeheim angenommen) würde eine Leistung von 2.005 € im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung auslösen. Die durchschnittlichen Gesamtkosten einer Pflegeeinrichtung belaufen sich auf 3.500 – 4.000 € monatlich. Die Differenz ist der sogenannte Eigenanteil und muss selbst aufgebracht werden. Stand 2018.

    • Pflegetagegeld
      Beim Pflegetagegeld wird eine feste Summe vereinbart, die der Patient zur freien Verfügung hat. Der Versicherte kann selbst entscheiden, wofür das Geld genutzt wird. Die Höhe des ausgezahlten Tagegeldes richtet sich nach der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade).

    • Pflegerenten
      Der Versicherer zahlt eine vereinbarte Monatsrente, unabhängig von den tatsächlichen Aufwendungen und egal, von wem man gepflegt wird und wo die Pflege stattfindet. Das Pflegefallrisiko wird hierbei mit einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung abgesichert. Die Höhe des Pflegerentenanspruchs richtet sich ausschließlich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrade) des Versicherten.

    • Pflegekostenversicherung
      Eine Pflegekostenversicherung stockt die gesetzlichen Leistungen um einen bestimmten Prozentsatz auf, der bei Vertragsabschluss festgelegt wird. Diese feste Bindung an den Kassensatz kann sich nachteilig auswirken: Sind die Leistungen der gesetzlichen Kasse gering, zahlt auch die private Versicherung wenig. Andere Tarife übernehmen die Restkosten bis zu einer Höchstgrenze. Bleibt dann immer noch eine Lücke, muss der Versicherte die Restkosten aus eigener Tasche zahlen. Generell kommen Kostentarife nur für nachgewiesene Kosten auf, zum Beispiel durch Rechnung eines Heimes oder eines Pflegedienstes.

    Jede dieser Varianten funktioniert nach einem eigenen Prinzip, welches dabei für Sie am besten geeignet ist und hängt von vielen Faktoren ab. Gerne beraten wir Sie persönlich.

    Wir kümmern uns gerne um ihre optimale versicherungstechnische Absicherung im Pflegefall und minimieren dadurch ihr finanzielles Risiko bei Pflegebedürftigkeit. Was mit einer Pflegeversicherung jedoch nicht abschließend erledigt werden kann, ist die von vielen gewünschte „selbstbestimmte Lebensweise“.

    • Vorsorgevollmacht
    • Patientenverfügung
    • Betreuungsverfügung

    Bei Fragen hierzu stellen wir Ihnen gern einen Kontakt zu entsprechenden Spezialisten zur Verfügung!

    • Trotz Pflegestärkungsgesetz und neuer Einstufungsgrundlagen bleibt der zu tragende Eigenanteil enorm!
    • Unterhaltspflicht für Angehörige kann für ungeplante finanzielle Belastungen sorgen und Existenzen gefährden (Eltern haften für Ihre Kinder)!
    • Jeder fünfte Pflegebedürftige ist unter 65 Jahre alt
    • Im Alter von 85 Jahren wird ca. jeder Dritte in dieser Altersgruppe pflegebedürftig sein
    • Ein durchschnittlicher Pflegefall dauert 7 Jahre
    • Jeder zweite Bundesbürger hat Angst, an Demenz zu erkranken
    • Jeder zweite Mann und drei von vier Frauen werden im Laufe Ihres Lebens pflegebedürftig
    • 73% der Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt, 20 % der pflegenden Angehörigen haben depressive Episoden
    • Im Durchschnitt müssen Angehörige 37 Stunden wöchentlich für die Pflege aufwenden, zusätzlich zum normalen Berufsleben!
    • Schätzungen weisen darauf hin, dass ca. 10 – 15 % der Angehörigen infolge von Angehörigenpflege den Beruf aufgeben (müssen)

    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum

    Um Ihnen ein möglichst exaktes Angebot unterbreiten zu können, benötigen wir weiterhin folgende Angaben:

    • Nichtraucher oder Raucher
    • Körpergröße und Gewicht



    Informationen anfordern

    Diese Versicherungen könnten ebenfalls für Sie interessant sein:

  • Private Altersvorsorge

    Erhalten Sie Ihre finanzielle Freiheit und Unabhängigkeit im Alter!

    Was denken Sie: Wie viel Rente werden Sie einmal erhalten? Und was können Sie sich für die Summe monatlich leisten? Die Mehrheit der Bevölkerung schätzt die Höhe der späteren Rente zu hoch ein. Jeder Vierte sogar um mehr als 50 %. Dabei liegen Wunschrente und Realität meist weit auseinander. Auch die später zur Verfügung stehende Kaufkraft dieser Renten wird meist falsch eingeschätzt: Nur wenige denken an die Auswirkungen der Inflation.

    Unser gesetzliches Rentensystem basiert auf dem sogenannten „Generationenvertrag“. Von niemandem eigenhändig unterzeichnet und dennoch für alle gültig. Gemeint ist das Umlageverfahren, auf dem die gesetzliche Rentenversicherung beruht. Im Prinzip zahlt die Generation, die im Berufsleben steht, ein und stützt bzw. unterstützt die Generation, die sich im Ruhestand befindet. Dieses Prinzip ist jedoch langfristig gesehen in Gefahr. Eine steigende Lebenserwartung führt dazu, dass der Rentenbezug immer länger gewährleistet werden muss. Desweiteren führen sinkende Geburtenraten dazu, dass immer weniger Neugeborene – und somit auch Beitragszahler – dem aktuellen System zur Verfügung stehen. Die zu erwartenden Rentenleistungen aus der gesetzlichen Versorgung reichen somit kaum aus, um später den gewohnten Lebensstandard zu halten.

    • Das deutsche Rentensystem basiert im Prinzip auf drei Schichten. Jede dieser Schichten trägt ihren Teil zur Absicherung im Alter bei und wird unterschiedlich gefördert und steuerlich behandelt.

    • Schicht - Basisvorsorge
      gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke, Basis-Rente

    • Schicht - Ergänzende erwerbsbasierende Zusatzvorsorge
      Riester-Rente, betriebliche Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds)

    • Schicht - Private Vorsorge
      private Rentenversicherung, Kapitalversicherung
    • Private Rentenversicherung
      Ab Versicherungsbeginn zahlen Sie z. B. monatlich einen festgelegten Betrag ein. Die Höhe kann angepasst werden. Zum Rentenbeginn erhalten Sie eine lebenslange monatliche Rente. Oftmals können Sie zum Rentenbeginn auch eine Kapitalauszahlung wählen.

    • Riester-Rente
      Die Besonderheit bei der Riester-Rente ist die staatliche Förderung: Sie zahlen, in Abhängigkeit von Ihrem Einkommen, einen bestimmten Betrag ein und der Staat beteiligt sich über Zulagen (Grundzulage, Kinderzulage).

    • Betriebliche Altersvorsorge
      Bei der betrieblichen Altersvorsorge schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für seinen Mitarbeiter einen Versicherungsvertrag ab. Die Finanzierung dieses Vertrages erfolgt entweder durch eine Entgeltumwandlung oder durch Beiträge des Arbeitgebers. Besonders interessant ist diese Form der Altersvorsorge, da die Beiträge steuermindernd und zum Teil sozialversicherungsfrei eingezahlt werden können. Sie können hiermit ihre Altersvorsorge aus ihrem Bruttogehalt besparen!

    Diese Frage treibt wohl die meisten Menschen um, die sich mit der Thematik private Altersvorsorge befassen. Eine pauschal richtige Antwort auf diese Frage gibt es leider nicht. Dafür sind die Einzelfälle und persönlichen Gegebenheiten zu unterschiedlich.

    Gerade weil beim Thema Altersvorsorge ausschließlich Ihre Wünsche, Vorstellungen und persönliche Gegebenheiten entscheiden, beginnen wir diese Beratung immer mit einem unverbindlichen, persönlichen Erstgespräch.

    Mit uns in 5 Schritten zum perfekten Altersvorsorgekonzept:

    1. Persönliches Erstgespräch
    Aufnahme aller relevanten persönlichen Daten, sowie ihrer aktuellen Versorgungssituation

    2. Erstellung Versorgungsstatus und Ruhestandsplanung
    Diese Analyse basiert ausschließlich auf Ihren Angaben und verschafft Ihnen einen genauen Überblick: aktueller Ist-Stand versus Wunschvorstellung. Diese Analyse ist völlig produktneutral, versichererunabhängig und dient ausschließlich zur Ermittlung Ihres persönlichen Bedarfs.

    3. Persönliche Besprechnung der Auswertung
    Anhand der Analyse können Sie erkennen, welche Art der Altersvorsorge aufgrund ihrer persönlichen Situation am effektivsten ist und welchen Betrag Sie investieren müssten, um Ihr Wunschziel zu erreichen. In diesem Schritt wägen wir gemeinsam Vor- und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten ab und legen fest, welche Vorgehensweise am Besten zu Ihren Vorstellungen passt.

    4. Erstellung Altersvorsorgeplanung mit konkreter Umsetzungsempfehlung
    Wir erstellen Ihnen eine Umsetzungsplanung. Diese enthält konkrete Produkt- und Anbieterempfehlungen.
    Sie haben nun eine genaue Analyse Ihrer Ist- und Bedarfssituation vorliegen, selbstverständlich mit konkreten Lösungsvorschlägen.

    5. Fortlaufende Begleitung ihres Altersvorsorgekonzepts
    Der Abschluss einer solchen Konzeption ist der erste Schritt in die richtige Richtung. Für uns jedoch nicht der Letzte! Wir begleiten - wenn gewünscht - Ihre Konzeption und prüfen diese regelmäßig auf Aktualität in Zusammenhang mit Veränderungen ihrer persönlichen Situation.

    Übrigens: Sollten Bestandsverträge vorhanden sein, fließen diese selbstverständlich in unsere Analyse mit ein. Regelmäßig werden wir in diesem Zusammenhang mit den Fragen konfrontiert, wie mit bestehenden Altverträgen verfahren werden soll, ob diese gut sind oder ihr volles Potential ausschöpfen. Auch auf diese Fragen gehen wir im Rahmen der Analyse ein.

    Die Gestaltung der eigenen Altersvorsorge und deren Bedeutung wird leider von vielen Selbstständigen massiv unterschätzt. Viele Selbstständige lassen sich zu Beginn von der Sozialversicherungspflicht befreien und tragen damit die Verwantwortung für ihr Auskommen im Rentenalter ausschließlich selbst. Wir haben spezielle Lösungen für Sie als Inhaber oder Geschäftsführer, die ein breites Spektrum von Gestaltungsmöglichkeiten bieten und zudem interessante steuerliche Förderungen mit einbeziehen.

    Informationen anfordern

    Diese Versicherungen könnten ebenfalls für Sie interessant sein:

  • Private Krankenversicherung

    Wenn Sie die Wahl haben, sollte Ihnen die Entscheidung nicht schwer fallen!

    Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen werden immer höher, Zuzahlungen belasten die Versicherten zusätzlich. So können für Medikamente, Hilfsmittel oder Zahnersatz schnell Kosten entstehen, mit denen man gar nicht gerechnet hat. Darüber hinaus kann die gesetzliche Krankenversicherung für Sie und Ihre Familie nur eine Grundversorgung bieten.

    Diese Versicherungen könnten ebenfalls für Sie interessant sein:

  • Reiseversicherung

    Sicher unterwegs!

    Urlaubszeit – die schönste Zeit im Jahr! Trotzdem: Vor und auch während einer Reise kann viel Unvorhergesehenes passieren. Schnell führt eine Krankheit, ein Unfall oder ein anderes Ereignis dazu, dass eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss. Aber auch Erkrankungen im Ausland können finanzielle Probleme aufwerfen. Denn im Ausland ist durch die eigene Krankenversicherung nur bedingt Versicherungsschutz gegeben. Sorgen Sie mit einem individuellen Reiseversicherungspaket dafür, dass Sie Ihren Urlaub ohne Sorgen genießen können.

    Da die gesetzliche Krankenversicherung nur eingeschränkt für Kosten im Ausland aufkommt, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung sehr sinnvoll. Diese übernimmt die Behandlungskosten für den Fall, dass man im Ausland krank wird und medizinisch versorgt werden muss. Die private Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt jedoch keine Kosten für Krankheiten, die bereits vor Reiseantritt bestanden.

    • Ambulante Heilbehandlung beim Arzt
    • Stationäre Krankenhausbehandlung (einschließlich Operation)
    • Schmerzstillende Zahnbehandlung, Zahnfüllung in einfacher Ausführung
    • Ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
    • Ärztlich angeordneter Rücktransport ins Heimatland
    • Überführung bei Tod

    Beispielhafte Ausschlüsse:

    • Routine- und Vorsorgeuntersuchungen
    • Zahnbehandlungen, die nicht schmerzstillend sind

    Der Versicherer erstattet dem Versicherungsnehmer bei Nichtantritt der Reise die anfallenden Stornokosten, wenn die planmäßige Durchführung der Reise für die versicherte Person nicht zumutbar ist.

    • Tod des Versicherungsnehmers, einer versicherten Person oder eines nahen Angehörigen (z. B. Eltern, Schwiegereltern, Geschwister)
    • Schwere Unfallverletzung
    • Unerwartete schwere Erkrankung
    • Impfunverträglichkeit
    • Schaden am Eigentum der versicherten Person (z. B. Feuer, Explosion, Elementarereignisse)
    • Verlust des Arbeitsplatzes (unerwartete betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber)

    Beispielhafte Ausschlüsse:

    • Ereignisse, mit denen zur Zeit der Buchung zu rechnen war

    Versichert ist die nicht planmäßige Beendigung der Reise aus einem sehr wichtigen Grund. Das heisst, die planmäßige Fortsetzung der Reise ist der versicherten Person nicht zumutbar. Erstattet werden die Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise sowie die nicht genutzte Reiseleistung.

    • Tod des Versicherungsnehmers, einer versicherten Person oder eines nahen Angehörigen (z. B. Eltern, Schwiegereltern, Geschwister)
    • Schwere Unfallverletzung
    • Unerwartete schwere Erkrankung
    • Schaden am Eigentum der versicherten Person (z. B. Feuer, Explosion, Elementarereignisse)

    Beispielhafte Ausschlüsse:

    • Ereignisse, mit denen zur Zeit der Buchung zu rechnen war

    Die Reisegepäckversicherung leistet Entschädigung, wenn mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhanden kommt oder beschädigt wird. Erstattet wird der Zeitwert der Sachen, bzw. bei beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten. Für Wertsachen sowie Foto-, Film- und Videoausrüstung gibt es spezielle Entschädigungsgrenzen. Für Reisegepäck im abgestellten Kraftfahrzeug gibt es meistens besondere Vereinbarungen und Sorgfaltspflichten.

    • Diebstahl
    • Einbruchdiebstahl
    • Raub
    • Unfall eines Transportmittels
    • Feuer, Explosion
    • Elementarereignisse
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum
    • Reisedauer
    • Reisepreis
    • Reiseziel

    Wenn mehrere Personen versichert werden sollen, bitte Vorname, Name und Geburtsdatum je Person angeben.

    Informationen anfordern

    Diese Versicherungen könnten ebenfalls für Sie interessant sein:

  • Risikolebensversicherung

    Der sichere Schutz für Ihre Familie im Todesfalle.

    Der Tod eines nahestehenden Menschen ist immer schmerzlich und eine belastende Zeit, in der vieles andere in den Hintergrund rückt. Eine Risikolebensversicherung hält „den Rücken frei”, damit in dieser schwierigen Phase nicht auch noch finanzielle Sorgen dazukommen. Dabei handelt es sich um eine Lebensversicherung, die nach Ablauf der Versicherung kein Kapital ausschüttet. Sie dient ausschließlich dazu, das Risiko des Todesfalls zu versichern. Denn auch wenn die Gedanken in dieser Zeit sicherlich woanders sind, die finanziellen Verpflichtungen laufen weiter. Lebenshaltungskosten, Geschäftskredite oder ein Baudarlehen – finanzielle Verpflichtungen sollten nicht auf den Schultern der Hinterbliebenen lasten. Mit einer Risikolebensversicherung können Sie die Existenz Ihrer Ehe-, Lebens- oder Geschäftspartner optimal absichern.

    Mit einer Risikolebensversicherung erhalten Hinterbliebene im Todesfall eine festgelegte Versicherungssumme ausbezahlt. Diese ist nicht nach Verwendungszweck gebunden und ist somit frei verfügbar. Eine Risikolebensversicherung ist eine relativ günstige Absicherungsform. Hohe Versicherungssummen sind meist schon für wenig Geld versicherbar. Durch verschiedene Tarifvarianten lässt sich die Absicherung genau nach Ihren Wünschen ausrichten.

    • Konstante Versicherungssumme
      Hier bleibt die vereinbarte Versicherungssumme für die gesamte Vertragslaufzeit gleich
    • Fallende Versicherungssumme
      Hier baut sich die zu Beginn vereinbarte Versicherungssumme im Laufe der Vertragslaufzeit linear ab. Selbstverständlich passen sich die zu zahlenden Beiträge dieser Entwicklung an.
    • Tilungsplanabhängige Versicherungssumme
      Hier können Sie den Verlauf Ihrer Versicherungssumme genau an ihren Tilgungsplan anpassen. Der optimale Weg für eine reine Restschuldabsicherung!

    Zur Orientierung eine „Faustformel“:
    Die Versicherungssumme sollte min. 4 – 5 Bruttojahresgehälter entsprechen. Belastungen durch Darlehen sollten dabei zusätzlich berücksichtigt werden.

    Gerne stehen wir Ihnen für eine genaue und individuell abgestimmte Bedarfsermittlung der Versicherungssumme zur Verfügung.

    • Eintrittsalter
    • Versicherungssumme
    • Gesundheitszustand
    • Versicherungsdauer
    • Raucher / Nichtraucher
    • Riskante Hobbys

    Damit Ihre Risikolebensversicherung auch so zur Geltung kommt, wie Sie sich das vorstellen, müssen einige Themen berücksichtigt werden. Zum Beispiel die steuerliche Behandlung der Versicherungsleistung, denn gerade für nichteheliche Lebens- oder Geschäftspartner ist die erbschaftssteuerliche Auswirkung ein großes Thema.

    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum
    • Gewünschte Versicherungssumme
    • Gewünschte Laufzeit

    Um Ihnen ein möglichst exaktes Angebot unterbreiten zu können, benötigen wir weiterhin folgende Angaben:

    • Nichtraucher oder Raucher
    • Körpergröße und Gewicht


    Informationen anfordern

    Diese Versicherungen könnten ebenfalls für Sie interessant sein:

  • Schwere Krankheitenversicherung

    Schützen Sie sich und Ihre Familie vor den finanziellen Folgen einer schweren Erkrankung.

    Durch eine Absicherung gegen schwere Krankheiten schützen Sie sich und Ihre Familie gegen die finanziellen Folgen, wenn Sie krankheitsbedingt längerfristig ausfallen. Egal ob Sie arbeiten gehen können oder nicht: Ihren finanziellen Verpflichtungen müssen Sie nachkommen.

    Dank einer Schwere-Krankheiten-Absicherung erhalten Sie bei der Diagnose einer schweren Erkrankung einen vorher festgelegten Geldbetrag zur freien Verfügung. So schaffen Sie sich im Fall der Fälle den finanziellen Freiraum, um sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihre Genesung!

    Je nach Anbieter kann sowohl die Anzahl als auch der Umfang der Krankheitsbilder variieren. In der Regel sind unter anderem folgende versichert:

    • Herzinfarkt
    • Schlaganfall
    • Krebs
    • Bypass-Operation
    • Transplantation von Hauptorganen
    • Nierenversagen
    • Fortgeschrittene Lebererkrankung
    • Fortgeschrittene Lungenerkrankung
    • Knochenmarkstransplantation
    • Erkrankungen des zentralen Nervensystems
    • Querschnittslähmung
    • Funktionsverlust von Gliedmaßen
    • Multiple Sklerose
    • Abhängigkeit von einer dritten Person
    • Schwere Verbrennungen

    Berufsunfähigkeitsversicherung und Schwere-Krankheiten-Versicherung sind zwei wichtige Bausteine zur Absicherung der Arbeitskraft, die sich sehr gut ergänzen. Von Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie monatlich eine Rente, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihrer bisherigen Tätigkeit für längere Zeit – oder auf Dauer – nicht mehr nachgehen können. Die Rente wird so lange gezahlt, wie die Berufsunfähigkeit vorliegt. Über die Schwere-Krankheiten-Versicherung erhalten Sie eine Geldleistung in Form einer Einmalzahlung, wenn eine der versicherten Erkrankungen diagnostiziert wurde.
    Während die Berufsunfähigkeitsversicherung auch Bereiche abdeckt, die über die Schwere-Krankheiten-Versicherung in der Regel nicht absicherbar sind (z. B. Depressionen, Erwerbsunfähigkeit), stellt die Schwere-Krankheiten-Versicherung bei einer schweren Erkrankung Kapital zur Verfügung. Egal, ob Sie durch die Krankheit berufsunfähig werden oder nicht.


    • Eintrittsalter
    • Aktuell ausgeübter Beruf
    • Versicherungssumme
    • Gesundheitszustand
    • Versicherungsdauer
    • Raucher / Nichtraucher
    • Riskante Hobbies
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum
    • Aktueller Beruf
    • Versicherungssumme

    Um Ihnen ein möglichst exaktes Angebot unterbreiten zu können, benötigen wir weiterhin folgende Angaben:

    • Nichtraucher oder Raucher




    Informationen anfordern

    Diese Versicherungen könnten ebenfalls für Sie interessant sein:

  • Sterbegeldversicherung

    Weil Sie Ihre Angelegenheiten gerne selbst regeln.

    Zugegeben, es ist nicht sehr angenehm, sich über seine eigene Endlichkeit Gedanken zu machen. Aber es gehört auch zum Leben, sich mit Fragen wie z. B. „Wie soll meine Beerdigung aussehen?“ und „Wer bezahlt meine Bestattung?“ auseinanderzusetzen. Der Tod eines Angehörigen ist für die Hinterbliebenen traurig genug. Oft kommt dazu aber noch die finanzielle Belastung durch die Bestattungskosten. Um Ihre Angehörigen davor zu schützen, sollten Sie rechtzeitig mit einer privaten Sterbegeldversicherung vorsorgen. Denn nur allzu oft tritt der Trauerfall völlig unerwartet ein, ohne dass ausreichend Rücklagen dafür gebildet wurden.

    Hauptaufgabe der Sterbegeldversicherung ist die Begleichung der Kosten für eine würdevolle Bestattung. Aber auch die anschließende dauerhafte Grabpflege will berücksichtigt werden. Generell ist eine Entschädigung nicht an eine bestimmte Bestattungsform gebunden, sodass auch hier eine freie Selbstbestimmung vorgenommen werden kann.

    • Erdbestattung
    • Feuerbestattung
    • Seebestattung
    • Baumbestattung

    Insgesamt belaufen sich die Kosten einer Bestattung im üblichen Rahmen auf eine Größenordnung zwischen 5.000 und 10.000 €, die sich aus unterschiedlichen Leistungen zusammensetzen. Für eine Seebestattung z. B. müssen Sie mindestens 2.000 € kalkulieren. Eine Baumbestattung beläuft sich auf ca. 3.400 €. Berücksichtigen Sie jedoch, dass Kosten für Bestatter, Kremation, Urne und Trauerfeier noch dazu kommen. Tipp: Desweiteren sollten auch die Kosten zur dauerhaften Grabpflege sowie Friedhofs- und Bestattungsgebühren (regional stark unterschiedlich) bei der Wahl der Versicherungssumme berücksichtigt werden.

    Haben Sie über eine Sterbegeldversicherung Vorsorge getroffen, wird an die Hinterbliebenen im Trauerfall die vereinbarte Leistung erbschafts- und einkommensteuerfrei ausgezahlt.

    • Je nach Anbieter sind Versicherungssummen bis zu 20.000 € absicherbar.
    • Ebenfalls anbieterabhängig ist das versicherbare Eintrittsalter. Häufig ist ein Abschluss von 45 bis 75 Jahre möglich. Versicherung gegen Einmalbeitrag können oftmals auch noch mit 80 Jahren abgeschlossen werden.
    • Der Versicherungsschutz ist lebenslang.
    • Die Dauer der Beitragszahlung kann variieren (z. B. 10 Jahre lang oder lebenslang).
    • Es werden auch Tarife gegen Einmalbeitrag angeboten: Sie können z. B. eine abgelaufene Lebensversicherung anlegen.
    • Durch die nicht garantierten Überschüsse erhöht sich die vereinbarte Leistung oder die Überschüsse werden herangezogen, um den Zahlbeitrag zu reduzieren.

    Der Versicherungsschutz wird meist ohne Gesundheitsprüfung angeboten. Dafür sind Wartezeiten zu berücksichtigen. Das bedeutet: Tritt der Trauerfall innerhalb der Wartezeiten ein, wird ein geringerer Betrag ausgezahlt. Bei Unfalltod gibt es aber i.d.R. die volle Leistung. Bei einer Versicherung gegen Einmalbeitrag entfallen die Wartezeiten.

    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum
    • Gewünschte Versicherungssumme

    Mit der Sterbegeldversicherung Erbschafts- und Einkommenssteuer sparen? Wir zeigen Ihnen, wie! Kommen Sie einfach auf uns zu!

    Informationen anfordern

  • Unfallversicherung

    Weil das Leben nicht in Watte gepackt ist.

    Pro Jahr ereignen sich in Deutschland rund 9 Mio. Unfälle, davon 70 % in der Freizeit und 30 % im Beruf. Statistisch gesehen ereignet sich also alle vier Sekunden ein Unfall. Eine Absicherung über die gesetzliche Unfallversicherung besteht nur in Ausnahmefällen und reicht häufig nicht aus.

    Generell gehört die Unfallversicherung zu den sogenannten „existenzsichernden Versicherungen“ und somit für jeden empfehlenswert.

    Die finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung durch einen Unfall. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

    • Invaliditätsleistung
      Kapitalzahlung, abhängig vom Grad der Invalidität (Schwere der Behinderung). Bemessungsgrundlage ist die sog. Gliedertaxe. Diese legt fest, wie viel der vereinbarten Summe z. B. bei Verlust eines Körperteils ausgezahlt wird.

    • Todesfallleistung
      Verstirbt die versicherte Person durch einen Unfall, wird die vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt.

    • Unfallrente
      Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad wird eine lebenslange Rente gezahlt.

    • Krankenhaustagegeld
      Erstattung einer wählbaren Tagespauschale für jeden Tag eines unfallbedingt medizinisch nötigen Krankenhausaufenthalts.

    Je nach Anbieter sind weitere Zusatzbausteine (Schmerzensgeld für bestimmte Verletzungen, Reha-/Kurzusatzleistungen, uvm.) möglich.

    Häufig finden sich bestimmte Ausschlussklauseln in den Bedingungswerken, zum Beispiel:

    • Unfälle im Zusammenhang mit einer aktiven Teilnahme an einer Straftat
    • Unfälle infolge aktiver Teilnahme an Rennsportveranstaltungen
    • Unfälle durch Kernenergie, innere Unruhen
    • Unfälle, die vorsätzlich herbeigeführt wurden

    Jedoch können – je nach gewähltem Anbieter – wiederum teilweise Ausschlussklauseln versichert sein.

    Informationen anfordern

    Diese Versicherungen könnten ebenfalls für Sie interessant sein: