Bei rein privaten Fahrzeugen ist deren Nutzung – auch für den Versicherer – recht klar. Bei gewerblichen Fahrzeugen gibt es hingegen eine Vielzahl verschiedenster Nutzungen: Werkverkehr, gewerblicher Güterverkehr oder als Mietwagen, den man Kunden überlässt. Die hinter solchen Nutzung stehenden Beiträge können sich deutlich unterscheiden.
Man fährt zur Arbeit, zum Einkaufen, in den Urlaub. Dies ist hinsichtlich des Risikos sehr gut abzuwägen und die Beiträge entsprechend zu kalkulieren. Bei gewerblichen Fahrzeugen gibt es eine Vielzahl verschiedenster Nutzungsformen: Werkverkehr, gewerblicher Güterverkehr oder als Mietwagen, den man Kunden überlässt. Diese sehr unterschiedlichen Risiken lassen sich – jedes für sich genommen – kalkulieren. Nicht jeder Versicherer ist aber auch bereit, höhere Risiken zu zeichnen.
Ein Fahrzeug im Werkverkehr, das von einer recht überschaubaren Anzahl möglicher Fahrer aus Ihrer Belegschaft bewegt wird, ist hier ein überschaubareres Risiko. Ein Mietwagen, den im Monat zwanzig „fremde Leute“ fahren, hingegen nicht! Diese haben in der Regel weder einen Bezug zu Ihrer Firma, noch zum Fahrzeug selbst. Deshalb werden ergo auch erheblich mehr Schäden verursacht. Es gilt also im ersten Schritt, überhaupt einen Versicherer zu finden, der unter den gegebenen Umständen zeichnet. Oftmals ein schwieriges Unterfangen, da die Preisgestaltung der Beiträge aus vorgenannten Gründen deutlich höher anzusetzen ist, als bei „normalem Risiko“.
Nicht jedem Versicherungskunden ist überhaupt klar, dass Versicherer hier Unterschiede machen. So landen immer wieder Transporter und Anhänger unter falscher Nutzungsangabe bei Versicherern, die im Wissen um den tatsächlichen Einsatz überhaupt nicht zeichnen würden. Übrigens bestehen bereits bei gelegentlicher Andersverwendung Probleme: Wird z. B. ein Bus übers Wochenende vermietet oder ein Anhänger bei einem Festumzug zur Personenbeförderung eingesetzt etc., ist dies ein entscheidender Fakt.
Bitte bedenken Sie: Mit einer falschen bzw. unvollständigen Nutzungsangabe begehen Sie eine Obliegenheitsverletzung, die den Versicherungsschutz massiv gefährdet!
Dies kann dazu führen, dass Sie im Schadenfall auch für Haftpflichtansprüche geschädigter Dritter von Ihrem Versicherer in vollem Umfang in Regress genommen werden. Spätestens bei einem Personenschaden würde dies für die meisten Menschen existenzbedrohend sein. Wir bitten Sie daher eindringlich, uns über jede Veränderung bei der Nutzung Ihrer Fahrzeuge, wenn auch nur tageweise, umgehend zu informieren. Ein solches Risiko lohnt sich wirklich unter keinen Umständen!
Sie haben Fragen zum Thema oder wünschen weitere Informationen? Kontaktieren Sie uns, wir sind gerne für Sie da!