Es kommt zum Glück nicht oft vor, jedoch ist das Leid der Kinder umso größer, wenn beide Elternteile zusammen oder kurz hintereinander versterben. Verkehrsunfälle, Fährunglücke, Lawinenabgänge im Skiurlaub: Denken Sie nur an die Schlagzeilen der letzten drei Jahre!
So klein das Risiko zunächst erscheinen mag, so real ist es aber dennoch. Spätestens dann, wenn man die Verantwortung für Kinder hat, muss man für den schlimmsten Fall vorsorgen!
Versterben die Eltern, wird in der Regel ein naher Verwandter zum Vormund bestimmt. Wenn keine sogenannte „Sorgerechtsverfügung“ vorliegt, in der Eltern zu Lebzeiten festlegten, wer Vormund ihrer Kinder werden soll, setzt das Gericht eine Person als Vormund ein. Dies ist dann – in der Regel – ein naher Verwandter, der diese Aufgabe übernehmen möchte. Nur mit einer entsprechenden Sorgerechtsverfügung können Sie persönlich sicherstellen, wem genau Sie Ihre Kinder anvertrauen und wen Sie hier für die geeignete Person halten. Da die Rechtskraft der Verfügung an eine gewisse Form geknüpft ist, empfiehlt es sich, einen Anwalt, Notar oder spezialisierten Dienstleister zu konsultieren. Auch hier sind wir bestens vernetzt und stellen gerne einen Kontakt zu einem Partner in Sachen Sorgerechtsverfügung her.
Ist geklärt, bei wem Kinder dann leben werden, muss an deren finanzielle Absicherung gedacht werden. Meist sorgen Paare erst für den Todesfall vor, wenn eine Immobilie finanziert wird und auch dann meist nur in Höhe des Darlehens. Jedoch, was nützt ein schuldenfreies Haus, wenn die Kinder woanders wohnen und dort z. B. Kinderzimmer eingerichtet werden müssen, irgendwann der Autoführerschein ansteht, die Abschlussfahrt bezahlt werden will oder sie finanzielle Unterstützung bei einem Studium benötigen? Kinder verdienen für so einen Fall eine eigene Absicherung, wie wir finden.