Das Wetterphänomen Starkregen tritt aktuell so häufig auf wie nie. Ganze Regionen werden in Mitleidenschaft gezogen und das Schadenpotenzial ist immens! Wer ist besonders gefährdet? Wie versichern Sie sich am Besten dagegen? Macht eine Rückstausicherung Sinn? Viele Fragen, die wir aus aktuellen Anlass gerne beantworten.
Starkregen gab es schon immer. Historische Chroniken sind voll von Berichten aus aller Herren Länder. Gefühlt aber häufen sich Starkregenereignisse in den letzten Jahren und dieses Wetterphänomen ist noch erstaunlich unerforscht. Dr. Andreas Becker, Leiter des Weltzentrums für Niederschlagsklimatologie beim Deutschen Wetterdienst, behandelte 2019 das Thema in einer sehr interessanten Präsentation. In dieser zieht der Experte das Fazit, dass ausnahmslos jeder Ort in Deutschland ein vergleichbares Risiko hat, von einem Starkregenereignis betroffen zu sein.
Was ist Starkregen?
Starkregen-Stufe 1 / markantes Wetter
- • mehr als 10 Liter pro Quadratmeter in einer Stunde oder
- • mehr als 20 Liter pro Quadratmeter in sechs Stunden
Starkregen-Stufe 2 / Unwetter
- • mehr als 25 Liter pro Quadratmeter in einer Stunde oder
- • mehr als 35 Liter pro Quadratmeter in sechs Stunden
Was passiert bei Starkregen?
Fällt Regen, versickert dieser entweder und findet seinen Weg ins Grundwasser oder das Regenwasser fließt ab und landet letzten Endes in einem Gewässer oder der Kanalisation. Bei normalem Regen entsteht also kein Problem. Bei Starkregen fällt in kurzer Zeit jedoch eine derart hohe Menge an Wasser vom Himmel, dass der Boden dieses nicht mehr aufnehmen kann. Grundwasser kommt an die Oberläche und anschwellende Gewässer treten über die Ufer. Kanalisationen können die Wassermengen nicht mehr wie gewohnt abtransportieren und es kommt zu einem Rückstau.
Schäden an Haus und Hausrat.
Egal ob durch Überschwemmung oder rückgestautes Abwasser: Kommt Wasser ins Haus, entsteht ein Schaden – und leider meist kein kleiner. Holz, Parkett und Laminat quellen auf. Möbel werden unbrauchbar. Teppiche werden stockig. Elektronik stirbt den Kurzschlusstod. Und dann ist da noch die Nässe in der Bausubstanz und der ganze Schmutz, Schlamm und mitgerissener Unrat.
Das Gute: Mit dem Einschluss von Elementarschäden kann man sich grundsätzlich gegen niederschlagsbedingte Überschwemmung und ebenso den Rückstau absichern. Das gilt für die Wohngebäude- als auch für die Hausratversicherung. Ist man unserem Ratschlag gefolgt und hat dieses Risiko in seinem Vertrag mit eingeschlossen, kann man sich verhältnismäßig entspannt zurücklehnen. Beauftragen Sie einfach Firmen, die alles wieder in Ordnung bringen. Lediglich die Selbstbeteiligung ist, wie bei anderen Policen auch, zu tragen. In der Regel beträgt diese 10 % der Schadensumme, wobei bei den meisten Anbietern eine Minimierung und Maximierung hinterlegt werden kann. Zur Verdeutlichung ein Beispiel: Ein Vertrag sieht eine Selbstbeteiligung für Elementarschäden von 10%, mindestens 250 EUR, maximal 2.500 EUR vor. Dies bedeutet, dass bei einer Schadenhöhe von 5.000 EUR somit 500 EUR selbst zu tragen wären.
Die weniger gute Nachricht: Der Beitrag und die grundsätzliche Versicherbarkeit wird von vielen Versicherern von der Lage des Risikoortes abhängig gemacht. Bewertet wird diese anhand sogenannter ZÜRS-Zonen. Liegt ihr Wohnort oder Ihr Firmengelände in der Zone 1, ist eine Absicherung ohne Weiteres möglich. Bei den Zonen 2 und 3 ist mit Zuschlägen im Beitrag zu rechnen. Für die Zone 4 ist ein Versicherungsschutz in den seltensten Fällen darstellbar oder bezahlbar.
Erklärung ZÜRS-Zonen-System:
Das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) ist ein Geoinformationssystem zur Einschätzung von Naturgefahren. Es wurde im Jahr 2001 vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entwickelt. Es weist vier Zonen bzw. Gefährdungsklassen aus, für die das jeweilige Hochwasserrisiko hinsichtlich der statistischen Häufigkeit im Bezug auf Jahre ausgewiesen wird. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Überschwemmungsdaten der Wasserwirtschaftsämter, aber auch Hochwassergefahrenkarten.
Demnach wird jede Anschrift einer der folgenden ZÜRS-Zonen zugeordnet:
ZÜRS 1 = nach gegenwärtiger Datenlage nicht vom Hochwasser größerer Gewässer betroffen
ZÜRS 2 = statistisch seltener als einmal in 100 Jahren von Hochwasser betroffen
ZÜRS 3 = statistisch einmal in 10 bis 100 Jahren von Hochwasser betroffen
ZÜRS 4 = statistisch einmal in 10 Jahren von Hochwasser betroffen
Die Rückstauklappe
Ob in einer Gemeinde oder Stadt der Verbau einer Rückstausicherung vorgeschrieben ist, lässt sich der örtlichen Entwässerungssatzung entnehmen. Pauschal gilt: Je überschwemmungsgefährdeter eine Region ist, desto wahrscheinlicher ist eine Sicherung vorgeschrieben.
Und wie sehen das die Versicherer?
Sehr viele Versicherer übernehmen einen Schaden bei fehlender Rückstauklappe, sofern diese behördlich nicht vorgeschrieben ist. Das ist im Grunde bereits eine sehr faire Lösung! Der Versicherer verlangt schließlich nur, dass bestehende Vorschriften und gesetzliche Regelungen befolgt werden. Die Entwässerungssatzungen sind alle online einsehbar und ohne größeren Suchaufwand zu finden. Prüfen Sie am Besten gleich die Regelungen in Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Prüfen Sie Ihre bestehenden Versicherungsverträge!
Rückstau, Überschwemmung und Elementarschäden im Allgemeinen werden sicherlich in den nächsten Jahren nicht seltener. Prüfen Sie daher Ihre bestehenden Versicherungsverträge.
Wir unterstützen Sie gerne in diesem Bereich, geben Ihnen unsere Einschätzung und sichern bei Bedarf Ihr Hab und Gut:
- • Fundierte Wertermittlungen als Vertragsgrundlage (Gebäude- und Inhaltsversicherung)
- • Vollumfänglicher Versicherungsschutz (Feuer, Sturm/Hagel, Leitungswasser, Elementar, unbenannte Gefahren, etc.)
- • Aktuellste Bedingungswerke (mit Update-Garantie, so bleiben Sie immer bestens abgesichert)
- • Persönliche Unterstützung im Schadenfall