Neben Werkstätten und Händlern gibt es inzwischen eine ganze Reihe anderer Berufsgruppen, die regelmäßig an Kundenfahrzeugen arbeiten. Werbeagenturen sind ein gutes Beispiel für eine Branche, die in der ersten Betrachtung nichts mit Kraftfahrzeugen zu tun haben.
Dabei zählt das Anbringen von Werbebeschriftungen zu den Standardleistungen vieler Agenturen. Dafür verbleiben die Kundenfahrzeuge in der Obhut der Agentur, werden von deren Angestellten bewegt und „bearbeitet“, also beklebt. Wird das Fahrzeug bei der Bewegung oder der Abwicklung des Auftrags beschädigt, kommt hierfür in aller Regel nicht die Betriebshaftpflicht auf. Grundsätzlich stellt der Gebrauch – und dazu zählt auch das Fahren der Kundenfahrzeuge – einen klassischen Ausschluss der Haftpflichtversicherung dar (die sog. „Benzinklausel“). Schäden, die so entstehen, müssten ggf. also von Ihnen selbst getragen werden. Versicherungsschutz kann allerdings über die sogenannte „Handel-/Handwerk-Deckung“ bei vielen Versicherern angedockt werden. Im Prinzip handelt es sich dabei um eine Vollkaskoversicherung für Kundenfahrzeuge. Diese umfasst die üblichen Gefahren einer Voll- und Teilkasko und sieht in der Regel auch eine Selbstbeteiligung vor. Zumindest große Beschädigungen an einem Fahrzeug (z. B. Unfall durch missachtete Vorfahrt) führen so nicht zu größeren finanziellen Einbußen für Ihr Unternehmen.
Falls auch für Sie eine solche Tätigkeit alltäglich ist, prüfen Sie bitte, ob Ihr Versicherungsschutz ausreichend gestaltet ist!
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