So passiert es jeden Tag: Ein Fahranfänger möchte seinen ersten Wagen zulassen und versichern. Im Vorfeld lässt er sich Angebote rechnen. Mit vor Entsetzen aufgerissenen Augen blickt er dann auf die zu erwartende Prämie.
Und kurz bevor der gepeinigte junge Mensch wieder atmen kann, ertönt ein allseits bekannter Satz: „Machen wirs doch über die Eltern, dann wird es billiger!“
Das kennt jeder. Dies ist der Regelfall, wenn Eltern bereit sind, einen Zweitwagen zu versichern. Selbst eine SF ½ bedeutet schon ein Viertel Beitragsersparnis gegenüber der Klasse 0, in der eigentlich gestartet werden müsste. Und früher, mit den alten SF-Staffeln, war der Unterschied noch deutlich dramatischer. Was aber, wenn keine Eltern da sind oder der brachliegende SFR eines Großvaters genutzt wird?
Irgendwann einmal – spätestens mit dem Tod des gewählten Versicherungsnehmers – stellt sich die Frage, wie man den Rabatt auf den eigentlichen Fahrer übertragen kann. Und da unterscheiden sich die Versicherer sehr: Die eingangs erwähnte klassische Lösung ist bei jedem Versicherer problemlos. Die SFR-Übertragung zwischen Verwandten ersten Grades stellt für niemanden ein Problem dar. Doch schon Bruder oder Schwester, Opa oder Oma sind Verwandte zweiten Grades! Ein Onkel zählt bereits zum dritten Grad. Auch nicht verheiratete Lebenspartner der Eltern könnten jedoch in Zukunft häufiger Rabattspender werden. Ob man einen Rabatt nun von einem Verwandten zweiten oder dritten Grades – oder gar nicht verwandten Personen – übernehmen kann, hängt ausschließlich vom Versicherer ab.
Wir prüfen dies und geben Ihnen Auskunft, mit welchem Versicherer sich Ihre individuelle Situation lösen lässt.