Das Konzept des Fahrrades mit Hilfsmotor ist bereits sehr alt. Bereits 1919 bot DKW (die spätere Auto Union, heute Audi) ein solches Fahrzeugkonzept mit Verbrennungsmotor an.
Auch die Variante mit Elektromotor ist bereits seit den 80er Jahren in serienreifer Form erhältlich. Dennoch traten die „E-Bikes“ oder „Pedelecs“ erst in den letzten Jahren ihren Siegeszug als Lifestyleprodukt an. Im April 2013 waren bereits mehr als 1.000.000 dieser Elektrofahrräder auf deutschen Straßen im Einsatz. Gut 10 % davon fallen auf „schnelle Pedelecs“, die aus Eigenantrieb schneller als 25 km/h fahren können. Oft stellt sich dann die Frage: Braucht es hierfür eine separate Haftpflichtversicherung? Braucht es eine eigene Absicherung bzw. ist diese gar verpflichtend vorgeschrieben? Hier kommt es ganz klar auf die technischen Merkmale des einzelnen Bikes an. Ganz pauschal kann man aber sagen, dass Pedelecs dann beitragsfrei in Ihrer Privathaftpflicht bereits mitversichert sind, wenn diese:
• eine maximale Motorleistung von 250 Watt haben
• der Motor spätestens bei 25 km/h abschaltet
• und nur bei Pedalbetrieb arbeiten
Nahezu alle Anbieter versichern diese „Einstiegsklasse“ der Pedelecs wie ein normales Fahrrad ohne Hilfsantrieb. Um unnötige Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten Sie sich den Versicherungsschutz von Ihrem Versicherer im Vorfeld kurz bestätigen lassen. Wir übernehmen dies natürlich gerne für Sie. Alle Räder, die von diesen engen Vorgaben abweichen, unterliegen mit hoher Wahrscheinlichkeit der Kfz-Versicherungspflicht und müssen zumindest ein Versicherungskennzeichen führen. Starke Modelle können theoretisch sogar zulassungspflichtig werden. Ein Gespräch mit Ihrer Zulassungsstelle kann hier vor bösen Überraschungen schützen. Halten Sie sich bitte immer vor Augen, dass Sie gegebenenfalls gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen, wenn Sie ein versicherungspflichtiges Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen. Hier droht Ihnen eine Strafe und der Entzug der Fahrerlaubnis.
Bleibt die Frage, wie Sie das Rad selbst gegen Schäden absichern können. Die Standardabsicherung ist das reine Diebstahlrisiko über die Hausratversicherung. Bitte achten Sie hier auf die Wahl der richtigen Entschädigungssumme. Meist enthalten Standarddeckungen nur prozentuale Mitversicherung in Abhängigkeit der Versicherungssumme, wobei diese in diesen Fahrradklassen nicht mehr ausreichen!
Beispiel: Sie haben eine Wohnfläche von 120 m² und eine Versicherungssumme von 78.000,– EUR. Standardregelung ist 1 % der Versicherungssumme, somit lediglich 780,– EUR für den Fahrraddiebstahl!
Unseres Erachtens ist diese Investition gerade zu Beginn am Besten mit einer Fahrradvollkaskoversicherung abgedeckt. Diese funktioniert ähnlich wie ihre Kfz-Vollkaskoversicherung und bietet somit neben dem Diebstahlschutz auch eine Deckung bei Sturzschäden etc. Wir haben hierfür ein spezielles Infopaket für Sie zusammen gestellt. Dieses können Sie direkt bei uns anfordern!
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir wünschen allzeit gute Fahrt und entspannte erste Frühjahresausfahrten!
Was Sie sonst noch wissen sollten:
• Die Beleuchtung eines Rades muss nicht mehr mittels eines Dynamos betrieben werden. Seit kurzem sind auch batteriebetriebene Lampen im Straßenverkehr erlaubt.
• Auch wenn er nur bei den schnellen eBikes vorgeschrieben ist, sollten Sie auch bei langsameren Modellen immer einen Helm tragen, um Ihr Verletzungsrisiko zu minimieren.
• Eine Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) kann auch mit dem Rad begangen werden. Anders als z. B. beim Pkw gibt es hier aber keine feste Promillegrenze. Verursacht ein Radfahrer einen Unfall, kann bereits ein Blutalkoholspiegel von 0,3 ‰ strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
• Beim Umbau eines handelsüblichen Fahrrads zum E-Bike erlischt im Regelfall die Garantieleistung des Fahrradherstellers.