Im Grunde ist das Prinzip recht schnell erklärt: Wer jeden versicherten Schaden in der Inhaltsversicherung komplett erstattet haben möchte, muss auch die Versicherungssumme so wählen, dass sie für die ganze Betriebseinrichtung ausreicht. Auch wenn einem dies als Selbstverständlichkeit erscheinen mag, kommt es gerade deswegen in der Praxis immer wieder zu Leistungskürzungen. Der Grund hierfür: Unterversicherung!
Und meist beginnt es mit einer kleinen Ungenauigkeit: Ein Vertrag zur gewerblichen Inhaltsversicherung wird aufgenommen, man schätzt eine pauschale Summe – ohne jedoch zuvor in die entsprechenden Unterlagen nachgesehen und berechnet zu haben. Nun erweitert man den Betrieb und vergisst beispielsweise, eine neue Maschine oder die Ausstattung eines neuen Büroarbeitsplatzes nachzumelden.
Und schon ist sie da, die Unterversicherung.
Jetzt lassen Sie noch eine Produktionsspitze dazukommen, bei der produzierte Ware im Lager zur Abholung bereitsteht – und just zu diesem Zeitpunkt bricht im Betrieb ein Feuer aus. Da Sie ab einer gewissen Schadenshöhe immer damit rechnen müssen, dass der Versicherer den Sachverhalt durch einen Gutachter aufnehmen lässt, wird dieser mit seinem Kennerblick recht schnell eine klare Einschätzung des realen Neuwerts, der in einem Unternehmen im Einsatz ist, gewinnen. Diese Erkenntnisse wird er seinem Auftraggeber, der Versicherung, natürlich auch darlegen. Jetzt ist es ein Leichtes zu überprüfen, ob der Versicherungsschutz überhaupt ausreichend war.
Stellt die Versicherung nun aber fest, dass in der Gesamtheit zum Beispiel ein Viertel der Versicherungssumme fehlt, wird sie den entstandenen Gesamtschaden auch nur zu 75 % übernehmen. Das mag zwar als ungerecht empfunden werden, aber es ist fair: Denn mehr als diese 75 % der Betriebseinrichtung waren ja auch nicht versichert.
Versicherer, mit denen wir spezielle Vereinbarungen getroffen haben, verzichten größtenteils auf die Anrechnung dieser sogenannten Unterversicherung. Im Schadenfall steht also mindestens die vereinbarte Summe zur Verfügung.
Hier ein kleines „Wertewiki“:
Neuwert
In der Regel der Kaufpreis eines Gegenstands ungebraucht vom Händler (ohne Rabatte, Nachlässe oder sonstige Sonderkonditionen). Basis der Summenfindung in der gewerblichen Inhaltsversicherung.
Zeitwert
Der aktuelle Preis, den man aufbringen müsste, um einen gebrauchten Gegenstand in gleicher Art, Güte und Alter wiederzubeschaffen – egal, ob ein solcher faktisch verfügbar wäre. Marktübliche Erstattungsbasis für Betriebseinrichtung mit unter 40 % Buchwert. Bestimmte Tarife bieten Ausnahmen.
Verkaufswert
Der Preis, den Sie für produzierte Ware beim Kunden verlangen würden. Im Schadensfall wird dieser bei vielen Anbietern nicht erstattet, sondern lediglich der reine Herstellungspreis.
Eine Bitte in eigener Sache:
Bitte informieren Sie uns immer umgehend über jede Aufstockung bei Einrichtung und Vorräten, damit wir Ihren Schutz anpassen können. Einen Sicherheitszuschlag von mindestens 10 % sollten Sie in jedem Fall mit einkalkulieren. Damit gehen Sie kein unnötiges Risiko ein.