Hoverboards liegen gerade zweifellos im Trend. Anders als bei ihren „großen Brüdern“, den Segways, muss man für diesen Spaß auch nicht mehrere tausend Euro in die Hand nehmen. Selbst Testsieger mit solider Fertigung sind für unter 300 Euro erhältlich. Ein erfreulicher Fakt, der die Verbreitung in Stadt und Land noch weiter beflügelt. Entsprechend oft sieht man Jung und Alt daher auf diesen modernen Fortbewegungsmitteln auf Straßen und öffentlichen Plätzen – aber da gehören sie keinesfalls hin!
Warum? Weil derzeit noch viele Probleme ungelöst sind. Mit stabilen 15 km/h sind sie schnell genug, um unter das Pflichtversicherungsgesetz zu fallen. Ihr Gebrauch ist damit nicht mehr über eine Privathaftpflichtversicherung gedeckt und man bräuchte eine gesonderte Kfz-Haftpflicht (ähnlich wie beim Mofa). Nur: Derzeit gibt es noch keinen entsprechenden Haftpflichtschutz. Das wiederum hat seine Gründe in der behördlichen Behandlung der Scooter. Es gibt derzeit noch keine Fahrzeugklasse, der sie zugeordnet werden können. Damit steht auch nicht fest, welche Fahrerlaubnis vorhanden sein müsste. Weiterhin halten sie die Zulassungsvorschriften nicht ein (Lenkung, Bremsen, Leuchten… – es muss ja für ein Mindestmaß an Sicherheit gesorgt sein). Hier führt quasi ein Problem zum nächsten.
Eine Lösung scheint in absehbarer Zeit ziemlich unwahrscheinlich. Wer dennoch mit einem solchen Gefährt auf öffentlichen Straßen und Plätzen unterwegs ist, macht sich strafbar. Egal ob man dann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis oder aber wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz belangt wird, es droht mindestens ein Bußgeld und auch Punkte in Flensburg. Hat der Fahrer aufgrund seines Alters noch gar keinen Führerschein, kann das zumindest in der Theorie zu einer Sperrzeit führen, bis zu deren Ablauf auch keine Fahrerlaubnis erworben werden darf. Sie sehen, da lauert viel Schlamassel. Und wenn ein Schaden verursacht wird (z. B. Sturz vom Board auf einen Pkw oder Streifen eines solchen beim Vorbeifahren)? Dann muss dieser vollständig aus eigener Tasche beglichen werden. Sprechen Sie ggf. auch in der Familie über dieses Thema und gehen Sie kein Risiko ein.
Reicht die Privathaftpflicht?
Die Privathaftpflichtversicherung kann einen enorm großen Teil möglicher Haftungsszenarien Ihres Alltags abdecken. Bezogen auf Fahrzeuge bietet sie z. B. Schutz beim Gebrauch von (abhängig vom gewählten Tarif!):
• Fahrrädern
• Inlineskatern
• (Tret-)Rollern
• Skateboards
• Handkarren
Das auch im öffentlichen Raum. Selbst E-Bikes sind mitversichert, sofern der Motor nur unterstützend wirkt. Beträgt die abgegebene Leistung dieser Trethilfe nicht mehr als 250 Watt und endet die Unterstützung bei maximal 25 km/h oder wenn der Fahrer mit dem Treten einhält, so bleibt dem Gefährt der Status des Fahrrades erhalten.