Wir leben im Zeitalter der Globalisierung. Auch für kleinere Betriebe ist es nicht mehr unüblich, Teile aus Fernost zuliefern zu lassen oder Handelswaren direkt zu importieren. Günstigere Einkaufspreise sind das Eine. Jedoch können diese Waren auch eine nicht unerhebliche Portion Haftungsrisiko mit sich bringen.
Am 1. Januar 1990 wurde in Deutschland das Produkthaftungsgesetz eingeführt, um eine einheitliche Regelung zur Haftung eines Herstellers bei fehlerhaften Produkten zu schaffen. Unter „Produkt“ versteht der Gesetzgeber alle beweglichen Dinge, auch wenn sie nur Teil einer anderen beweglichen oder unbeweglichen Sache sind. Übrigens wird auch Elektrizität als Produkt gewertet, für welches ergo auch die Regelungen des Produkthaftungsgesetzes greifen.
Der niedrige Einkaufspreis solcher aus Fernost importierter Ware verspricht hohe Gewinnmargen und diese weist inzwischen sogar meist solide Qualität auf. Reine Handelsbetriebe müssen jedoch dringend daran denken, dass sie für ihre Verkäufe quasi als Hersteller haftbar zu machen sind. Vor allem bei fertigen Produkten, in deren Entwicklung man selbst nicht eingebunden war, ist deshalb Vorsicht angebracht. So kann zum Beispiel ein einfaches Stofftier die Gefahr dauerhafter Gesundheitsschädigungen in sich bergen.
Meist deckt der Umfang einer gängigen Betriebshaftpflichtversicherung das Problem der Produkthaftung nicht mit ab.