In der gewerblichen Sachversicherung (z. B. Inhalts- oder Gebäudeversicherung) ist die vereinbarte Versicherungssumme Dreh- und Angelpunkt der Erstattung im Schadenfall. Sie muss ausreichend hoch ausfallen, um im Falle eines Totalschadens z. B. alles an Inventar abzudecken, was vorhanden ist.
Mit der Entschädigungszahlung soll grundsätzlich eine Komplettneuanschaffung möglich sein, sonst bleiben Sie auf einem Teil der tatsächlich anfallenden Kosten sitzen. Auch bei kleineren Schäden wirkt sich die Höhe der Versicherungssumme aus, obwohl die vereinbarte Versicherungssumme noch nicht „erreicht“ wurde. Haben Sie z. B. einen echten Gesamtwert von 100.000 Euro, versichern aber nur 75.000 Euro, wird dieses Verhältnis der Unterversicherung auch auf einen Schaden von 10.000 Euro übertragen. Da Sie nur 75 % versichert haben, werden auch nur 7.500 Euro erstattet. Wer bewusst so verfährt, spielt mit dem Feuer. Aber auch ohne Absicht kann es schnell zu einer Unterversicherung kommen: Neuanschaffung einer weiteren Maschine, Lagerung von georderten Produkten bis zur Abholung, außerordentlicher Einkauf von Vorräten bei Sonderrabatten.
An eine Nachmeldung denkt man hier nicht immer gleich. Einzelne Versicherer verzichten (zumindest in bestimmten Grenzen) auf die Anrechnung einer Unterversicherung. Dann steht wenigstens die vereinbarte Summe im Schadenfall zur Verfügung.