Seit 2007 besteht eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung von Gewerbetreibenden, Umweltschäden zu vermeiden und aufgetretene Schäden zu sanieren. Geregelt wird dies im Umweltschadengesetz.
In Deutschland gibt es derzeit ca. 4.560 geschützte Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete), ca. 530 geschützte Vogelschutzgebiete, ca. 800 nach FFH- Richtlinie geschützte Tier- und Pflanzenarten sowie ca. 180 nach Vogelschutzrichtlinie geschützte Vogelarten. Insgesamt stehen gut 13 % der Fläche Deutschlands unter Schutz, weshalb fast 98 % aller Betriebe weniger als 10 km und ca. 67 % weniger als 2,5 km von einem Schutzgebiet entfernt angesiedelt sind. Sie sehen, die Chance, selbst betroffener Schädiger zu werden, ist enorm hoch. Unter einem Umweltschaden versteht man die Schädigung von Gewässern, des Bodens bei Gefahren für die menschliche Gesundheit sowie von geschützten Tier- und Pflanzenarten und natürlichen Lebensräumen. Es liegt eine Umwelteinwirkung vor, wenn sich Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen über Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben. Ist ein Umweltschaden durch den Betrieb entstanden, werden dem Unternehmen umfangreiche Sanierungsmaßnahmen auferlegt: Neben der Neuansiedlung von geschützten Arten kann es auch zu einer Umsiedlung kommen, wenn das geschädigte Gebiet sich nicht mehr für die geschädigte Art eignet.
Zusätzlich muss auch der vernichtete Bestand wieder hergestellt werden. Abgesehen von den Sanierungsmaßnahmen ist ein Umweltschaden auch immer mit hohen Gutachterkosten verbunden. Immerhin muss der Urzustand, der Schaden und auch die Entwicklung der Sanierung über mehrere Jahre geprüft werden. Oder in ganz kurz: In der Theorie kann der reine Betriebsalltag Ihrer Firma (Geräusche, menschliches Versagen...) z. B. das Brutverhalten einer seltenen Vogelart stören und Sie werden für die Schaffung günstigerer Brutbedingungen oder eine Umsiedlung zur Kasse gebeten. Die Haftung ist verschuldensunabhängig und kann sich sogar auf Schäden auf Ihrem eigenen Grund und Boden erstrecken.
Man sollte dieses Thema wirklich nicht auf die leichte Schulter nehmen. Gerne prüfen wir Ihren Schutz!
Das ist wirklich passiert!
Eine Population von geschützten Feldhamstern geht nach dem Brand eines Betriebs der Kunststoffindustrie durch kontaminiertes Löschwasser zum größten Teil ein. Das zuständige Umweltamt ordnet die Umsiedlung der restlichen Hamsterpopulation in ein anderes Gebiet an. Neben der reinen Umsiedlung fallen auch noch zusätzliche Kosten durch Kauf bzw. Bereitstellung eines neuen Areals, Schaffung eines feldhamsterspezifischen Ersatz-Biotopverbundes, Verzögerung der Umsiedlung aufgrund Winterschlaf oder Trächtigkeit der Weibchen und die wissenschaftliche Begleitung an. Die Gesamtkosten summieren sich auf fast 2 Millionen Euro. Obwohl kein aktives Verschulden vorlag, musste die Firma die Kosten tragen.