Noch immer sind viele Führungskräfte unzureichend versichert. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Lücken der Absicherung schließen können.
Führungskräfte übernehmen nicht nur die Verantwortung in Unternehmen, sie haften in einigen Fällen auch mit ihrem Privatvermögen, wenn sie Entscheidungen treffen, die das eigene Unternehmen schädigen. Je mehr Verantwortung eine Person im Unternehmen trägt, desto höher die zu erwartende Fehlerquote. Der Schaden für das jeweilige Unternehmen kann hier immense Summen erreichen, die für Führungskräfte aus eigener Tasche nicht zu stemmen sind. Das kann dann nicht nur die Führungskraft, sondern auch das geschädigte Unternehmen ruinieren.
Eine D&O-Versicherung mit ausreichender Deckungssumme sichert also auch den Fortbestand des Unternehmens. Versichert sind Haftpflichtansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden. Zusätzlich bewahrt eine solche Versicherung das Unternehmen vor einem Imageverlust. Durch schnelle und außergerichtliche Vergleiche können Streitigkeiten mit den Managern „leise“ geregelt werden, ohne negative Publicity.
Die Corona-Pandemie hinterlässt Spuren. Aufgrund der resultierenden wirtschaftlichen Folgen ist auch im Jahr 2021 mit einem Anstieg von negativen Folgen für Unternehmen zu rechnen. Gerade jetzt ist es wichtig, dass Entscheidungsträger umfassend und richtig versichert sind. Wir prüfen gerne bestehende Absicherungen oder helfen bei der Implementierung neuer Lösungen.
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:
- Ein sogenannter Firmenvertrag: ein Vertrag, der vom Unternehmen selbst für alle Führungskräfte der Firma abgeschlossen wird.
- persönlicher Vertrag: bei einer persönlichen D&O Versicherung ist die Führungskraft selbst Versicherungsnehmer und kann über die Höhe und den Umfang des Versicherungsschutzes eigenständig entscheiden
Zudem besteht die Möglichkeit eine speziell auf die Vereinsarbeit zugeschnittene Versicherungslösung zu gestalten, auch hierbei helfen wir Ihnen gern.
Im Folgenden haben wir Ihnen wichtige Leistungspunkte aufgeführt, die Ihre Absicherung auf jeden Fall enthalten sollte:
Innen- als auch Außenhaftung
Die Innenhaftung beinhaltet die Haftung gegenüber dem Unternehmen, wenn das Unternehmen Schadenersatz vom eigenen Management fordert (Organisationsverschulden, Überwachungsverschulden etc.). Mehr als 70 % aller D&O-Schadenfälle betreffen die Innenhaftung. Die Außenhaftung bezieht sich stets auf Dritte außerhalb des Unternehmens. Weniger als ein Drittel aller D&O-Schadenfälle betreffen die Außenhaftung. Diverse Ansprüche entstehen häufig bei Insolvenzrisiken. Anspruchsteller sind in diesem Fall z.B. Lieferanten, Kunden oder Aktionäre.
Rückwärtsdeckung
Führungskräfte können auch für Entscheidungen haftbar gemacht werden, die sie vor Jahren getroffen haben, der Schaden aber erst später ans Tageslicht kommt. Aus diesem Grund wird in der D&O-Versicherung ganz überwiegend das „Claims-Made-Prinzip“ angewandt. Dies definiert den Schadenzeitpunkt als den Moment, an dem der versicherten Person zum ersten mal der Vorwurf eines entsprechenden Fehlverhaltens gemacht wird. Somit sind auch Pflichtverletzungen mitversichert, die bereits vor Vertragsbeginn verursacht wurden.
Zeitspanne der Nachmeldefrist
Die Nachmeldefrist ist die Dauer, in der Versicherte nach Vertragsende weiterhin Versicherungsschutz genießen, sofern der Schaden innerhalb der Vertragslaufzeit entstanden ist. Wichtig ist es, auf eine ausreichende Nachmeldefrist zu achten. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus dem oben genannten „Claims-Made-Prinzip“. Da der Schadenzeitpunkt der Moment der ersten Inanspruchnahme ist, kann dieser noch lange nach dem Ausscheiden der versicherten Person oder dem Vertragsende des D&O-Vertrags liegen. Bei diesem Leistungspunkt machen die Versicherer mitunter große Unterschiede.
Künftige Leistungsverbesserungen
Einige Versicherer gewähren Ihren Kunden eine automatische Verbesserung der Vertragsbedingungen, wenn der jeweilige Tarif zum Wohle des Kunden angepasst wird. Ohne Mehrprämie werden dann etwaige Leistungsverbesserungen in den Vertrag eingeschlossen.
Restrukturierungsmaßnahmen
Gerät ein Unternehmen in Schieflage, stellen ausgewählte Versicherer dem Unternehmen einen Spezialisten für die Restrukturierung und Sanierung (ReCo-Spezialist) zur Verfügung. Die Übernahme der Kosten fällt auch hier unterschiedlich aus.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserer speziell aufbereiteten online Informationsseite: Hanser-Infoseite - D&O
Neben den genannten Leistungspunkten gibt es auch noch weitere entscheidende Punkte. Wir helfen Ihnen gerne mit unserer über 100-jährigen Erfahrung, die für Sie am besten geeignete Lösung zu finden.
Fordern Sie gleich hier einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin an. Wir freuen uns auf Sie!